GOÄ-Abrechnung · 06. Januar 2021
Die Bundesärztekammer hat eine neue Bekanntmachung zur Abrechnung der GOÄ-Nr. 3 bei längeren pandemiebedingten Telefonaten veröffentlicht. Der Bekanntgabe ist zu entnehmen, dass bei einer dringenden erforderlichen Patientenversorgung eine mehrmalige Berechnung der Nr. 3 bei telefonischer Beratung im Rahmen der Covid-19-Pandemie weiter bis zu viermal im Kalendermonat möglich ist, pro Sitzung ist die Nr. 3 maximal dreimal je vollendete 10 Minuten berechnungsfähig. Diese Befristung wurde vom...