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Verlängerung der 245a bis zum 31.12.2021

Die Frist der bisherig bestehenden GOÄ-Abrechnungsempfehlungen der BÄK wurden

bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

Das betrifft die bekannten Abrechnungsempfehlungen zur

  • Analogabrechnung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie sowie
  • Abrechnung telemedizinischer psychotherapeutischer Leistungen.

Weitere Informationen dazu gerne bei uns oder

unter bei der Bundesärztekammer (BÄK)

 

 

Viele Grüße und bis auf bald
Katja Rusch-Saalfrank

 

Quelle und weitere Infos: https://www.bundesaerztekammer.de/index.php?id=8666&no_cache=

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