Die bestehenden Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) von ärztlichen Leistungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen bis zum 30.09.2021 weiter in die Verlängerung.
Das betrifft die vorhandenen Abrechnungsempfehlungen zur
- Analogabrechnung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie nach der GOÄ-Nt. 245 analog und die
- Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen durch Videoübertragung.
Weitere Informationen und sowie die näheren Erläuterungen dazu gerne bei uns.
Viele Grüße - Katja Rusch-Saalfrank
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