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BÄK Abrechnungsempfehlungen HNO

Hallo an Sie,

mit Stand zum 14.06.2022 hat die Bundesärztekammer (BÄK) neue analoge Abrechnungsempfehlungen im Bereich der HNO-ärztlichen Leistungen beschlossen.

 

Aufgrund der bestehenden Tatsache, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nur in großen und unregelmäßigen Zeitabständen im Rahmen von Änderungsverordnungen aktualisiert wird, ist zur Berechnung im Leistungsverzeichnis nicht enthaltener Leistungen die Bildung analoger Bewertungen gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ möglich.

Demnach können selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.

So sind in der aktuellen Bekanntmachung der BÄK die Abrechnungsempfehlungen

  •     zur Tonsillotomie
  •     zum Wechsel/Einbringen/Entfernen einer   
        Trachealkanüle, als selbständige ärztliche Leistung,
  •     zur Entfernung von Ohr-Tamponaden sowie
  •     zur intratympanale Medikamenteneinbringung

veröffentlicht worden.

 

 

 

 

Mehr dazu erfahren Sie bei uns direkt über unser Kontaktformular oder per Mail unter mail@ks-praxismanagement.de

Herzliche Grüße

Ihre Katja Rusch-Saalfrank

 

 

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