Hallo an Sie,
mit Stand zum 14.06.2022 hat die Bundesärztekammer (BÄK) neue analoge
Abrechnungsempfehlungen im Bereich der HNO-ärztlichen Leistungen beschlossen.
Aufgrund der bestehenden Tatsache, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nur in großen und unregelmäßigen Zeitabständen im Rahmen von Änderungsverordnungen
aktualisiert wird, ist zur Berechnung im Leistungsverzeichnis nicht enthaltener Leistungen die Bildung analoger Bewertungen gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ möglich.
Demnach können selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des
Gebührenverzeichnisses berechnet werden.
So sind in der aktuellen Bekanntmachung der BÄK die Abrechnungsempfehlungen
- zur Tonsillotomie
- zum Wechsel/Einbringen/Entfernen einer
Trachealkanüle, als selbständige ärztliche Leistung, - zur Entfernung von Ohr-Tamponaden sowie
- zur intratympanale Medikamenteneinbringung
veröffentlicht worden.
Mehr dazu erfahren Sie bei uns direkt über unser Kontaktformular oder per Mail unter mail@ks-praxismanagement.de
Herzliche Grüße
Ihre Katja Rusch-Saalfrank
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