Die Berechnung aufwändiger Hygienemaßnahmen erfolgt ab dem 01.01.2022 mit der GOÄ-Nr. 383 analog.
Nach den Erläuterungen der Bundesärztekammer (BÄK) gilt dies rückwirkend ab dem 01.01.2022 bis zum 31.03.2022.
Hierbei handelt es zudem um eine gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder, dass
für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, die GOÄ-Nr. 383 analog je Sitzung - bei einem unmittelbaren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt - zum 2,3fachen Satz mit 4,02 EUR berechnet werden kann.
Die Berechnung der GOÄ-Nr. 383 analog ist auch neben der GOÄ-Nr. 3 in einer Sitzung möglich.
Alternativ dazu kann statt der Nr. 383 analog der erhöhte Hygieneaufwand durch Steigerung anderer erbrachter Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Faktorsteigerung muss für jede Leistung verständlich und nachvollziehbar begründet werden.
Weitere Informationen siehe auch unter der Webseite der BÄK:
Viele Grüße
Katja Rusch-Saalfrank
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