Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen.
Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gilt es entgegenzutreten.
So wurde aktuell die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit Wirkung zum
03.04.2020 modifiziert.
Ein externer Unternehmensberater kann Ihnen hierzu vielfältig Hilfestellung geben, ob Sie neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre
Liquidität wiederherstellen.
Durch meine Akkreditierung als Beraterin in der Beraterdatenbank des Bundesamts für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind unsere Beratungs- und Dienstleistungen zur Förderung
unternehmerischen Know-hows förderfähig.
Da dabei schnell gehandelt werden muss, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler zunächst bis 31. Dezember 2020 im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt.
Dazu wurde vom Bundesamt fü Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) ein Merkblatt mit Stand vom 28.04.2020 zur Richtlinienergänzung zum Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows für vom Coronavirus betroffene Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Das Merkblatt können Sie hier direkt beim BaFa downloaden: Merkblatt BaFA.
Weitere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie auch bei den nachfolgenden Links:
- Dienst- und Beratungsleistungen von Saalfrank+Partner werden staatlich bezuschusst
- Wirtschaftsförderung und Mittelstand durch das BaFA
Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie auch im Bundesanzeiger. BAnz AT 07.12.2020 B5.
Beste Grüße
Katja Rusch-Saalfrank
Stand dieser Information: 26.11.2020
Rechtsquelle: "Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Betriebe sowie Freie Berufe" vom 28.12.2015, gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2022.
Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung oder Gewähr, Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich ist die o.g. Richtlinie.
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