NEWS: Aktuelle Infos zur Richtlinie

Aus gegebenen Anlass wurde die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit Wirkung zum 01.01.2021 modifiziert.

 

Weitere Infos finden dazu in unserem akutellem Blog-Beitrag: Wirtschaftsförderung und Mittelstand

 

Herzliche Grüße

Katja Rusch-Saalfrank


Förderzuschüsse

Unsere Dienst- und Beratungsleistungen werden im

Rahmen der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung zur "Förderung des unternehmerischen Know-Hows" staatlich bezuschusst.

 

Geltungsbereich:    Bundesweit.

Fördervoraussetzungen:

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

 

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Welche Beratungsleistungen werden gefördert?

Jung- und Bestandsunternehmen können zu folgenden Beratungsschwerpunkten eine Unterstützung erhalten:

Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen,
  • finanziellen,
  • personellen und
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

 

Spezielle Beratungen für Unternehmen

  • die von Unternehmerinnen geführt werden,
  • die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
  • die von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und –sicherung,
  • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten unabhängig von ihrem Unternehmensalter eine Förderung für eine

  • Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in einer wirtschaftlich schwierigen Situation
  • Folgeberatung zur Vertiefung der aus der Unternehmenssicherungsberatung gewonnenen Erkenntnisse zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

 

Weshalb wird gefördert?

"Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU sowie von Angehörigen der Freien Berufe. Im Vergleich zu großen Unternehmen verfügen sie nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU daher erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen Wandel bedingten Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt zu reagieren. Ziel der Maßnahme ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und die Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern." 

 

Stand dieser Information: 26.11.2020

 

Rechtsquelle: "Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere  Betriebe sowie Freie Berufe" vom 28.12.2015, gültig vom 01.01.2021 bis 31.12.2022.

 

Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung oder Gewähr, Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich ist die o.g. Richtlinie.