· 

Aktuelle Information der BÄK

Der aktuellen Mitteilung der Bundesärztekammer vom 16.12.2020 ist zu entnehmen, dass  "aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ über den 31.12.2020 hinaus verlängert. Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar..."

 

Somit kann die GOÄ-Nr. 245 analog mit dem Leistungstext "Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie,
je Sitzung analog Nr. 245 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen" weiterhin bis zum 31.03.2021 zum 1,0fachen Satz je persönlichen Arzt-Patient-Kontakt berechnet werden.

 

Viele Grüße

Katja Rusch-Saalfrank

 

Quelle und weitere Infos: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/verlaengerung-und-aenderung-der-analogabrechnungsempfehlung-fuer-aufwaendige-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/

Kommentar schreiben

Kommentare: 0