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Förderungsfähige Unternehmensberatungen

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Kleine mittelständische Unternehmen)“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

 

Ein externer Unternehmensberater kann hierzu vielfältig Hilfestellung geben, ob KMUs neue Geschäftsfelder suchen, ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie sie Ihre Liquidität wiederherstellen.

 

Durch meine Akkreditierung als Beraterin in der Beraterdatenbank des Bundesamts für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind unsere Beratungs- und Dienstleistungen zur Förderung des unternehmerischen Know-hows förderfähig. 

 

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Kleine mittelständische Unternehmen)“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

 

Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen

  • wirtschaftlichen,
  • finanziellen,
  • personellen und
  • organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

 

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

 

"Der Zuwendungszweck ist die Förderung von Beratungsleistungen. Zweck der geförderten Beratungen ist die Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU sowie von Angehörigen der Freien Berufe. Im Vergleich zu großen Unternehmen verfügen sie nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen.


Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel bedingten Veränderungen mit unternehmerischen Mitteln reagieren zu können." 

 

Stand dieser Information: 14.12.2022

 

Rechtsquelle:  "Förderrichtlinie: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU"

Diese Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Zeitpunkt beantragten Zuwendungen. Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

 

Diese Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung oder Gewähr, Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich ist die o.g. Richtlinie.

 

Herzliche Grüße

Katja Rusch-Saalfrank

 


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