Mit Beginn des neuen Jahres gibt es eine Neuerung im Bereich der Privatabrechnung.
Die bislang einzige Veränderung zur geplanten Novellierung der GOÄ ist die Aktualisierung der Vergütung bei Abrechnung der Leichenschau mit Wirkung ab dem 01.01.2020.
Welche neuen Regelungen sind bei der Abrechnung der Leichenschau seit dem Jahresbeginn zu beachten?
Die Leistungserbringung zur Todesfeststellung kann künftig mit den Leistungsziffern 100 oder 101 und 102 berechnet werden. Hinzu kommen Anpassungen und Ergänzungen im Rahmen der Allgemeinen Bestimmungen zu Punkt VII. Zudem können künftig die Zuschläge nach F, G und H mit abgerechnet werden sowie kann auch die Reiseentschädigung nach § 9 der GOÄ, wenn erforderlich, mit zum Ansatz gebracht werden.
Wir haben diese Neuigkeiten und damit verbundenen Regelungen für Sie in einen Informationsblatt zusammengefasst, dass Sie kostenfrei bei uns unter unserer Email-Adresse oder über unser Kontaktformular auf der Homepage anfordern können.
Herzliche Grüße
Katja Rusch-Saalfrank
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Astrid Mönch (Mittwoch, 08 Januar 2020 21:28)
Mich würde die Neuigkeiten der Abrechnung Leichenschau interessieren.
Liebe Grüße
Astrid
Praxis Dr.Eck/Pröls Kardiologie 92421 Schwandorf (Montag, 03 Februar 2020 15:44)
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie uns bitte die neue Abrechnungsinformation zur Leichenschau zukommen lassen?
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
z. Händen Angelika Zweck
Kardiologische Gemeinschaftspraxis Dr. Eck & Pröls
Breite Str. 20
92421 Schwandorf
Tel. 09431/41584
Fax. 09431/41896