Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schreibt vor, dass Arzt- und Zahnarztpraxen die in der Qualitätsmanagement-Richtlinie geforderten Methoden und Instrumente innerhalb von von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung in der Einrichtung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Saalfrank + Partner übernimmt für Sie die
Daneben kann die Funktion als externe Qualitätsmanagementbeauftragte der Praxis mit folgenden Schwerpunkten übernommen werden:
Hinweis - staatliche Beratungszuschüsse möglich!
Qualitätsmanagement-Beratungen zur Einführung und Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems sind förderfähige Leistungen aus dem Europäischen Sozialfond (ESF)!
Schlesierstraße 24
95152 Selbitz
Tel: 09280 981595
Fax: 09280 981606
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