Die gesetzliche Unfallversicherung überarbeitet die UV-GOÄ umfassend.
Neben einer Gebührenanhebung werden insbesondere die Grundleistungen und Zuschlagsregelungen neu strukturiert.
Hier ein kurzer Überblick für die Praxisorganisation und Abrechnung:
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Wegfall bisheriger Abrechnungsausschlüsse
Beratungs- und Untersuchungsleistungen können künftig neben Sonderleistungen (z. B. Wundversorgung, Sonographie, Röntgen oder ambulanten Operationen) berechnet werden. -
Neue Zuschläge
Unter anderem bei erschwerter Kommunikation oder beim Abbruch einer Heilbehandlung. -
Überarbeitung arthroskopischer Leistungen
Neue Leistungsstruktur mit den Nummern 3400–3444. -
Wichtig für laufende Fälle
Ab dem 01.07.2026 beginnt formal ein neuer Behandlungsfall.
Weitere Informationen der KBV:
KBV – Neue Zuschläge, einfachere Regelungen
Dazu bieten wir Ihnen am 09.07.2026, von 15:00 bis 17:30 Uhr ein Online-Seminar
zu den Änderungerung der UV-GOÄ ab dem 01.07.2026 an. Meine Kollegin Frau Ilka Schromm informiert Sie zu den wichtigsten Neuererungen in diesem Bereich. Weitere Infos dazu auch
in unserem Praxis-Campus und Online-Shop.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Online-Teilnahme.
Viele Grüße
Katja Rusch-Saalfrank & Ilka Schromm
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