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Aktuelle Information der BÄK

Die Frist der bisherig bestehenden GOÄ-Abrechnungsempfehlungen der BÄK wurden

bis zum 30.06.2021 verlängert.

 

Das betrifft die bekannten Abrechnungsempfehlungen zur

  • Analogabrechnung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie,
  • Abrechnung pandemiebedingter längerer Telefonate sowie die
  • Abrechnung telemedizinischer psychotherapeutischer Leistungen.

Weitere Informationen dazu gerne bei uns oder

unter bei der Bundesärztekammer (BÄK)

 

 

Viele Grüße und bis auf bald
Katja Rusch-Saalfrank

 

Quelle und weitere Infos: https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie/

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