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News zur GOÄ-Abrechung - Teil 3 / 3

Teil 3 / 3

Die Bundesärztekammer hat am 07.05.2020 die folgenden Abrechnungsempfehlungen nach GOÄ für längere telefonische Beratungen  im Rahmen der Covid-19-Pandemie beschlossen:

 

Infolge der Covid-19-Pandemie ist die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen, je vollendete 10 Minuten, möglich.


Voraussetzung hierfür ist, dass das Aufsuchen des Arztes durch den Patienten pandemiebedingt

  • nicht möglich bzw. zumutbar ist,
  • eine Videoübertragung nicht durchgeführt und
  • die Patientenversorgung auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann. 

Diese Regelungen zu den telefonische Beratungen nach Nr. 3 gelten ab dem 05.05.2020 und sind zunächst bis zum 31.07.2020 befristet.

 

Weitere ausführliche Informationen und Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen finden Sie unter nachfolgenden Link der Bundesärztekammer oder können direkt bei uns per Mail oder über unser Kontaktformular angefordert werden.

 

Soviel von uns in Kürze zu Ihrer weiteren Information.

 

Herzliche Grüße

Katja Rusch-Saalfrank

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